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TÜV-Assistenz und Mängelbeseitigung

Kuss & Rau GmbH

TÜV-Assistenz bei der Überprüfung von Tankanlagen durch einen Sachverständigen

Alle oberirdischen Tankanlagen mit mehr als 10.000 Liter Fassungsvermögen, sowie alle unterirdischen Anlagen müssen laut Gesetzgeber vor der Inbetriebnahme, nach wesentlicher Änderung, regelmäßig wiederkehrend und bei endgültiger Stilllegung durch einen Sachverständigen überprüft werden.
Gerne übernehmen wir die Organisation und Terminierung dieser Prüfung.

Zudem steht unser Mitarbeiter dem Sachverständigen am Prüfungstermin zur Seite. Der Vorteil für Sie besteht darin, dass mögliche Mängel, die eventuell festgestellt wurden, von uns als zugelassenem Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beseitigt werden dürfen. Nach der Behebung der Mängel, werden diese schriftlich bestätigt. Somit entfällt für Sie, in den meisten Fällen, die kostenpflichtige Nachprüfung.

Fachbetriebspflicht
Heizöllageranlagen mit einem Rauminhalt von mehr als 10.000 Liter, dürfen ausschließlich von WHG anerkannten Fachbetrieben gewartet werden. Dies bezieht sich auf den Einbau, die Instandsetzung, die Reinigung und die Stilllegung bzw. Demontage von Tankanlagen.
Der Fachbetrieb ist verpflichtet einen Nachweis der entsprechenden Qualifikation vorzulegen.